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| Rechtsanwalt
. Elmar König |
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Wer bezahlt den Anwalt?
Anwälte kosten Geld. Wer soll das bezahlen?
- Verfügen Sie bereits über eine Rechtsschutzversicherung, trägt diese je nach
Vertragsgestaltung die Kosten der rechtlichen Vertretung,
falls die Wartezeit erfüllt ist (eventuell mit Ausnahme eines Selbstbehaltes).
Im Erbrecht ist eine vorsorgende Beratung in der Regel nicht versichert, nur eine Beratung nach einem konkreten Erbfall. Eine Vertretung ist nicht versichert.
Im Mietrecht muss die Wohnung ausdrücklich im Versicherungsvertrag erwähnt sein.
Im Gesellschaftsrecht besteht meist kein Versicherungsschutz.
Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Sachbearbeiter, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz besteht.
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Für außergerichtliche Beratung und Vertretung können bedürftige Personen Beratungshilfe erhalten. Bitte laden Sie hier das
Beratungshilfeformular*
herunter. Anschließend füllen Sie es aus und gehen mit den erforderlichen Unterlagen zur Beratungshilfestelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei erst dann, wenn Sie den Beratungshilfeschein erhalten haben.
Sie müssen an mich nur 10 € zahlen, die ich Ihnen im Einzelfall erlassen kann.
Im gerichtlichen Verfahren wird stattdessen Prozesskostenhilfe gewährt, wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat und die Partei nicht in der Lage ist, auf einmal die Verfahrenskosten aufzubringen.
Prozesskostenhilfe beantrage ich im Bedarfsfall für Sie. Bei hohen Streitwerten kann Prozesskostenhilfe auch für den "Besserverdiener" in Betracht kommen, weil selbst bei Ratenzahlung keine Zinsen berechnet werden.
Laden Sie die
Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen*
herunter. Bitte füllen Sie das Formular entsprechend der beigefügten Erläuterung aus und
kommen zu mir mit dem ausgefüllten Formular und allen erforderlichen Anlagen.
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Sofern Sie weder eine Rechtsschutzversicherung noch Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben, müssten Sie die Anwaltskosten
zumindest vorläufig selbst zahlen. Gewinnen sie den Rechtstreit, wird der Gegner aber häufig verpflichtet, auch
diese Kosten zu übernehmen.
Wenn der Streitwert bei über 100.000 Euro liegt, ist die Einschaltung eines Prozessfinanzierers zu prüfen.
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Schildern Sie mir einfach Ihr konkretes Anliegen unverbindlich per
E-Mail
oder Telefon.
Sie erhalten daraufhin ein Angebot über die entstehenden Anwaltskosten. Sie können frei
entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.
*Zum Öffnen benötigen Sie den
Acrobat Reader.
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Rechtsanwalt Elmar König, Weidenbornstr.33, 65189 Wiesbaden - Tel.: +49 (0)611 - 40 04 39; Fax: +49 (0)611 - 40 91 88
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