Rechtsanwalt . Elmar König


Vertragsrecht

  • Am Besten ist es, Sie kommen vor Vertragsschluss zu mir und lassen mich Ihren Vertrag prüfen, sei es den beabsichtigten Pacht-, Kauf- oder den Werkvertrag. Ihre Interessen sollten in den Verträgen angemessen berücksichtigt sein.

  • Wenn Sie es wünschen, formuliere ich Ihnen vollständig Ihre Verträge, die Sie beispielsweise als Makler, Vermieter oder als Unternehmer benötigen.

  • Falls Sie an den Verträgen nichts ändern können, es aber in der Durchführung oder Abwicklung Probleme gibt, so helfe ich Ihnen selbstverständlich ebenso qualifiziert.

RA Elmar König, Wilhelmstr.64, 65183 Wiesbaden - Tel.: +49 (0)611 - 40 04 39; email: kanzlei@elmar-koenig.de